- Verständliches und kompaktes Informieren der Geschäftsführung
- Überprüfung der organisatorischen Maßnahmen
- Überprüfung der technischen Maßnahmen (z.B. Verschlüsselungstechnik)
- Prüfung möglicher staatlicher Förderungen (z.B. KfW)
- Risikobewertung und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung der Verarbeitungsprozesse
- Erstellung eines Löschkonzepts
- Anpassung des Verfahrens- bzw. Verarbeitungverzeichnisses
- Identifikation und Analyse möglicher Sicherheitsrisiken, z.B. Firmen-Accounts auf privaten Mobilgeräten, ungesicherte Datenleitung im Home Office
- Erstellung eines Maßnahmenplans zur DSGVO-Umsetzung
- Auf Wunsch Übernahme relevanter Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter
DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Vorbereitung auf die DSGVO-Umsetzung
- Erhöhte IT-Sicherheit und gestärktes Kundenvertrauen
- Prüfung möglicher staatlicher Förderungen
EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 rechtlich bindend
99 Artikel, 173 Erwägungsgründe: Das ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie wird ab 25. Mai rechtlich bindend sein – ohne Rücksicht auf Verluste. Ein erstes Gerichtsurteil (Az.: 10 K 7698/16) gibt es schon. Es legt nahe, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie künftig minutiös prüfen werden. Verlieren Sie also keine Zeit. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO
DSGVO – Passen Sie Ihre Datenschutzrichtlinie an
Verbraucherumfragen zur DSGVO ergeben, dass Kunden branchenübergreifend ein tiefes Misstrauen gegen Unternehmen beim Umgang mit privaten Daten haben. Datenpannen können demzufolge den Ruf Ihres Betriebs schädigen und auch die Beziehungen zu Geschäftskunden negativ beeinflussen. Deshalb: Minimieren Sie Ihr Risiko – auch um exorbitanten Bußgeldern zu entgehen.